Kinderrechte
die EACH Charta
Die EACH-Charta ist eines der wichtigsten Dokumente in der Kinderkrankenpflege. Sie beschreibt die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus und dient vielen Kliniken als Leitlinie für eine familienorientierte und kindgerechte Versorgung. Sie wurde 1988 entwickelt und basiert auf der European Association for Children in Hospital sowie den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention. (Each for sick children)
Die 10 Artikel der EACH-Charta
1. Krankenhaus nur wenn nötig
Kinder sollen nur stationär aufgenommen werden, wenn die Behandlung nicht genauso gut ambulant oder zu Hause erfolgen kann.
Ziel:
- unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden
- Belastung für Kind und Familie reduzieren
2. Eltern dürfen immer beim Kind bleiben
Kinder haben das Recht, dass Eltern oder eine andere vertraute Bezugsperson jederzeit bei ihnen sein können.
Warum?
- weniger Angst
- mehr Sicherheit
- schnellere Genesung
3. Eltern sollen unterstützt werden
Den Eltern soll die Mitaufnahme ermöglicht werden.
Das bedeutet:
- Schlafmöglichkeiten
- möglichst keine zusätzlichen Kosten
- aktive Einbeziehung in die Pflege
- Information über Stationsabläufe
4. Kindgerechte Information
Kinder und Eltern müssen verständlich informiert werden – angepasst an Alter und Entwicklungsstand.
Zum Beispiel:
- keine komplizierte Fachsprache
- Untersuchungen erklären
- Fragen beantworten
- Ängste ernst nehmen
5. Mitbestimmung und Schutz
Kinder und Eltern sollen an Entscheidungen beteiligt werden.
Außerdem:
- keine unnötigen Untersuchungen
- keine unnötigen Schmerzen
- möglichst schonende Behandlung
6. Kinder gehören zu Kindern
Kinder sollen auf Kinderstationen behandelt werden und nicht zwischen erwachsenen Patienten liegen.
Außerdem:
- keine Altersgrenzen für Besucher von Kindern
7. Spielen, Lernen und Entwicklung
Auch im Krankenhaus bleiben Kinder Kinder.
Deshalb brauchen sie:
- Spielmöglichkeiten
- Schule
- Beschäftigung
- altersgerechte Umgebung
8. Qualifiziertes Personal
Kinder sollen von Mitarbeitenden betreut werden, die speziell für Kinder ausgebildet sind.
Dazu gehören Kenntnisse über:
- Entwicklung
- Kommunikation
- Schmerzen
- Familienarbeit
9. Kontinuität der Betreuung
Wenn möglich sollen Kinder von denselben Pflegekräften und Ärzten betreut werden.
Das schafft:
- Vertrauen
- Sicherheit
- bessere Zusammenarbeit
10. Würde und Privatsphäre
Kinder müssen jederzeit respektvoll behandelt werden.
Dazu gehören:
- Intimsphäre schützen
- freundlich sprechen
- Ängste ernst nehmen
- auf die Gefühle des Kindes eingehen
Bedeutung für die Pflege
Für Pflegekräfte bedeutet die EACH-Charta:
- familienzentriert arbeiten
- Kinder altersgerecht informieren
- Eltern als Partner betrachten
- Schmerzen und Ängste vermeiden
- Selbstbestimmung fördern
- Privatsphäre respektieren
- Spiel und Entwicklung ermöglichen
- kindgerechte Kommunikation anwenden
Merksatz für die Prüfung
Die EACH-Charta beschreibt die zehn grundlegenden Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist eine kindgerechte, familienorientierte, respektvolle und sichere Versorgung. (Each for sick children)
Da du gerade in der Pflegeausbildung bist, ist die EACH-Charta ein echter Prüfungsklassiker – besonders in der Kinderkrankenpflege. Prüfer fragen oft nicht nach allen zehn Artikeln im Wortlaut, sondern eher nach Beispielen wie: „Welche Rechte haben Kinder im Krankenhaus und wie setzen Sie diese als Pflegekraft praktisch um?“ Wenn du die Inhalte mit konkreten Pflegemaßnahmen verknüpfen kannst, bist du dafür sehr gut vorbereitet.
1.) wie gut werden diese Artikel in der Praxis umgesetzt / eingehalten
Punkt 9, die Kontinuität in der Betreuung kann nicht eingehalten werden, da Pk und Ärzte ständig wechseln, außer wenn eine zusätzliche Sozialbetreuerin angestellt ist, die zu den regulären Arbeitszeiten jeden Tag da ist. Punkt 5, die Kinder werden selten in Entscheidungsprozesse miteinbezogen, wenn, dann eher die Eltern.
2.) Wer ist nach deutschem Recht Inhaber der elterlichen Sorge?
Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Auch Erziehung, Aufenthaltsrecht, OPs (Behandlungsvertrag) Bei verheirateten Eltern haben beide Elternteile das Sorgerecht, bei unverheirateten zunächst die Mutter,
- wenn gemeinsames Sorgerecht -> beide Elternteile
- wenn nur eine Person das Sogerecht hat -> darf nur diese entscheiden
- wenn den Eltern das Sorgerecht aberkannt wurde übernimmt dieses ein elterlicher Vetreter, ein gerichtlich bestellter Vormund oder Pfleger
3.) Welche Auswirkungen hat das auf Einwilligungen, med. Infos und Besuchsrecht
Die elterliche Sorge verbleibt während eines Krankenhausaufnthaltes bei den Sogebrechtigten. Diese müssen im Falle einer Entscheidung, z.B wegen einer anstehenden OP, befragt werden. Beide Eltern müssen zustimmen, wenn sie beide sorgeberechtigt sind.
Sorgeberechtigte müssen informiert werden, bei persönlichen Dingen aus Taktgefühl mit Vorsicht.
Ab 14 Jahren kann z.B die Pille verschrieben werden.
Besuche nur möglich wenn Umgangsrecht vorhanden.
4.) Aufsichtspflicht
Neugeborene und Säuglinge: wird vom Pk größtenteils übernommen, z.B. heiße Getränke/Flasche, Transport im Bett oder Korb, alles was medizinisch ist.
Schauen, ob Eltern kooperativ sind, ob alles rund läuft.
Kleinkind: Kinder dürfen nicht alleine bleiben, Unfälle vermeiden, Umgebung sichern, Bettgitter richtig verschließen.
ältere Kinder und Jugendliche: wenn der Jugendliche eine OP nicht möchte muss die Entscheidung weiter geleitet werden, Ethikrat.
wir sind dann als Pk zwischen Elten und Kind. Die Kinder dürfen nur altersgerechte Dinge machen, Filme, Spiele, Rauchen, Alkohol, ...