Bedarfmedikation (PRN – „pro re nata“)
Bedarfmedikation sind Medikamente, die nicht regelmäßig, sondern nur bei Auftreten bestimmter Symptome gegeben werden. Der Arzt ordnet sie vorher an – inklusive Indikation, Dosierung und maximaler Tagesmenge. Pflegekräfte entscheiden dann situativ, ob der Bedarf wirklich besteht und dokumentieren jede Gabe.
Typische Beispiele
- Schmerzmittel (z. B. Ibuprofen, Paracetamol)
- Schlafmittel
- Bedarfs-Sedativa bei Unruhe
- Antiemetika bei Übelkeit
- Laxantien bei Obstipation
Wichtige Bestandteile der ärztlichen Anordnung
- Medikament + Stärke
- Indikation („bei Schmerzen > NRS 4“)
- Einzeldosis
- Zeitabstand / maximale Tagesdosis
Beispiel: „Ibuprofen 400 mg bei Schmerzen, max. 3× täglich, Abstand mind. 6 h“
Wie entsteht der Medikamentenplan?
Wenn ein Patient aufgenommen wird, passiert normalerweise Folgendes:
-
Medikationsanamnese → Welche Medikamente nimmt der Patient zu Hause?
-
Ärztliche Bewertung → Was wird weitergeführt, abgesetzt oder neu angesetzt?
-
Eintragung in den Plan
Dann gibt es zwei Kategorien:
1. Dauermedikation
Das sind Medikamente, die regelmäßig gegeben werden.
Beispiele:
- Blutdrucksenker
- Insulin
- Schilddrüsenmedikamente
- Antikoagulantien
Die stehen fest im Plan (z. B. 1-0-1).
2. Bedarfmedikation
Die wird nur gegeben, wenn ein Symptom auftritt.
Beispiele:
- Ibuprofen bei Schmerzen
- MCP bei Übelkeit
- Tavor bei starker Unruhe
Pflege entscheidet hier: Ist der Bedarf da?
Wichtige Regel: Ohne ärztliche Anordnung keine Gabe
Wenn kein Bedarfsmedikament angeordnet ist und der Patient z. B. Kopfschmerzen hat:
👉 Arzt kontaktieren
Denn Pflegekräfte dürfen keine Medikamente eigenständig anordnen.
Es gibt manchmal Ausnahmen durch:
- Standardanordnungen
- Stationsstandards
Aber auch diese sind ärztlich abgesegnet.
Wenn nicht: dann muss die Pflege:
- ➡️ Arzt kontaktieren
- ➡️ oder eine ärztliche Telefonanordnung bekommen.
Warum nicht einfach vorsorglich Schmerzmittel eintragen?
Eigentlich wird das oft genau so gemacht.
Bei vielen Patienten schreibt der Arzt prophylaktisch z. B.:
- Paracetamol bei Schmerzen
- Ibuprofen bei Schmerzen
Warum?
Weil Schmerzen sehr häufig auftreten und man sonst ständig den Arzt anrufen müsste.
Aber: Der Arzt entscheidet Indikation und Dosierung.
Wichtiger Punkt für Prüfungen
Bei Bedarfmedikation muss Pflege immer:
- Bedarf prüfen (z. B. Schmerzskala)
- Medikament geben laut Anordnung
- Wirkung kontrollieren
- Dokumentieren
Beispiel Ibuprofen
Ärztliche Anordnung könnte so aussehen:
Ibuprofen 400 mg bei Schmerzen, max. 3× täglich
Dann prüft die Pflege:
Hat der Patient Schmerzen?
Wann war die letzte Gabe?
Ist die Höchstdosis erreicht?
Gibt es Kontraindikationen?
Wenn alles passt → Medikament geben und dokumentieren.